Rentenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung pflichtversichert. Dabei wird die eine Hälfte der Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber getragen, die andere Hälfte der Arbeitnehmer. Die Beiträge orientieren sich dabei am Einkommen, bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, die durch den Gesetzgeber jährlich neu festgelegt wird. Das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Umlagesystem. Dies bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge direkt für die Rentenleistung verwendet und nicht zinsbringend angelegt werden. Dieses Umlagesystem gerät in Schieflage, sowie es zu wenige Versicherte gibt die Beiträge einzahlen und/oder zu viele Rentenempfänger. Ist dies der Fall, so hat dies zur Folge dass die Rentenleistungen gekürzt oder der Staat Geld in die Rentenversicherung pumpen muss. Dies ist auch in Deutschland der Fall und die faktische Kürzung der Altersrente hat zu der Notwendigkeit geführt, privat vorsorgen zu müssen. Es wurde in mehreren Reformen Instrumente zur privaten Altersvorsorge geschaffen die es attraktiv machen sollen, in seine Rentenversorgung zu investieren.
Es gibt mehrere Instrumente zur privaten Altersvorsorge, die auf verschiedene Art und Weise staatlich gefördert sind und auch mit einer interessanten Rendite aufwarten:
Riesterrente: Das Instrument der privaten Altersvorsorge, die nicht nur der Staat sondern auch Experten jedem Förderberechtigten empfiehlt. Auch wenn die eigentliche Rendite nicht gerade die Höchste ist: Durch die mehrstufige staatliche Förderung, die garantierte Einlagensicherung und Verzinsung ist die Riesterrente ein attraktives Produkt zur Versicherung des Lebensstandards im Alter.
Rüruprente: Sie ist das Pendant zur Riesterrente für den Personenkreis, der nicht förderfähig ist. Die Beiträge zur Riesterrente können ebenso wie bei der Rüruprente steuerlich geltend gemacht werden (bis zu einer bestimmten Grenze). Gerade für Selbständige ist die Rüruprente ein attraktives Produkt für die private Altersvorsorge.
Private Rentenversicherung: Nicht abzugsfähig, dafür flexibler als Riester und Rürup. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sicherheits- oder renditeorientiert anzulegen. Die Flexibilität ist vor allem auf die Auszahlung zurück zu führen. Während bei der Rüruprente eine Auszahlung nur in monatlichen Renten möglich ist, hat der Versicherte bei der privaten Renten Versicherung die Möglichkeit der Wahl, ob Einmalauszahlung oder monatliche Rentenleistung.
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